1.2.1 Vereine
- Ein beim TFVHH gemeldeter Verein (eingetragen oder nicht eingetragen) kann eine oder mehrere Mannschaften für den Spielbetrieb melden.
- Diese Mannschaften müssen über das Anmeldeformular des TFVHH gemeldet werden.
1.2.2 Mannschaften
- Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier Spielern.
- Jede Mannschaft benennt einen Mannschaftsführer, einen Stellvertreter und stellt ihre regelmäßige Erreichbarkeit sicher (zwei Telefonnummern und zwei E-Mail-Adressen, die täglich abgerufen werden).
1.2.3 Startplätze
- Erreichte Startplätze obliegen dem Verein und sind nicht übertragbar.
Ausnahme:
Der Wechsel einer Mannschaft unter Mitnahme des Startplatzes in einen anderen Verein istausschließlich unter Zustimmung des obliegenden Vereins und der Ligaleitung möglich. Desweiteren müssen mindestens vier Spieler der Mannschaft, die den Startplatz erreicht hat, vom ersten bis vierten Spieltag der neuen Saison aktiv für diejenige Mannschaft des anderen Vereins am Spielbetrieb teilnehmen, die den Startplatz stattdessen wahrnimmt. Aktiv heißt, dass sie an den vier Spieltagen mitspielen.
Sollte dies nicht eintreffen, wird die Mannschaft aus dem Spielbetrieb herausgenommen. Der Startplatz verfällt.
Ein Vereins- und Namenswechsel ist nur vor der Saison möglich.
1.2.4 Spielort und Tisch
- Der Heimspielort liegt im HVV Bereich AB. Heimspiele können zudem auch im weiteren Einzugsgebiet Hamburgs (z.B. Stade, Lübeck, Lüneburg) ausgetragen werden, wenn die Gastmannschaft zustimmt. Ansonsten müssen diese Teams auf einen Ausweichspielort im oben genannten Bereich zurückgreifen.
- Raucherregelung:
Definition: Ein Raucherspielort ist eine Spielstätte, in der – auch außerhalb der Zeit, in der Partien stattfinden – geraucht wird. Dies betrifft auch die Fälle, bei denen zwar nicht im Raum, in dem der Tisch steht, geraucht wird, aber in baulich mit diesem verbundenen Räumen.
Verfahren: Die Mannschaften, deren Heimspielstätte ein Raucherspielort ist, nennen bei der Anmeldung zu einer Saison einen Ausweichspielort. Die Tische im Heimspielort und der im Ausweichspielort müssen nicht vom gleichen Typ sein; wichtig ist, dass der jeweilige Tisch bekannt ist. Die Mannschaften, die den Nichtraucherschutz für sich grundsätzlich in Anspruch nehmen wollen, erklären sich vor der Saison zur Nichtrauchermannschaft. Trifft eine Nichtrauchermannschaft in einer Auswärtspartie auf eine Mannschaft, deren Heimspielstätte ein Raucherspielort ist, wird automatisch im Ausweichspielort gespielt. Will die Nichtrauchermannschaft dennoch am ursprünglichen Spielort der Heimmannschaft spielen, muss sie aktiv werden und das Einverständnis der Heimmannschaft einholen.
Mannschaften, die einen Raucherspielort als Heimspielort gewählt haben, dürfen sich nicht als Nichtrauchermannschaft erklären.
- Es ist bis 48h vor Spielbeginn möglich, einen anderen Ort für das Heimspiel zu benennen. Innerhalb der 48h muss höhere Gewalt vorliegen, um den Spielort zu wechseln.
- Der Heimspieltisch muss mit der An-/Rückmeldung benannt werden, spielbar und in einwandfreiem Zustand sein (Sauberkeit, Beleuchtung, spielbare Bälle und Beweglichkeit der Stangen). Verantwortlich für die Spielbarkeit und die evtl. Entrichtung des Tischgeldes ist die Heimmannschaft. Der Wechsel des Heimspieltisches muss mit einem Ticket im Ligaportal der Ligaleitung bekannt gegeben werden.
- Der Heimtisch kann für die nächsten zwei Spieltage nicht geändert werden, und die Änderung tritt ab dem dritten folgenden Spieltag in Kraft.
Beispiel: Wechsel des Tisches während Spieltag 4: die Spieltage 5 und 6 werden noch auf dem alten Tisch gespielt, ab Spieltag 7 auf dem neuen.
- Grundsätzlich wird immer der zum Tisch gehörige Ball gespielt.
- Inklusionsmannschaften und Jugendteams erhalten die Möglichkeit, alle Spiele an ihrem Heimspielort durchzuführen (siehe 1.2.6).
1.2.5 Fristen
- Die An-/Rückmeldefrist der Mannschaften und ihrer Spieler hat bis zu einem am Ende der Vorsaison festgelegten Termin zu erfolgen.
- In der Zeit zwischen Anmeldeschluss und dem Beginn des ersten Spieltags sind Spielerwechsel ohne Sperrfristen (siehe 1.3.3) möglich.
1.2.6 Jugendteams
1.2.6.1 Definition Jugendteam
Ein Jugendteam ist ein Team, bei dem mehr als die Hälfte des Kaders aus Jugendlichen besteht. Als Jugendlicher gilt, abgeleitet vom DTFB, wer am 31.12. des Vorjahres nicht älter als 17 war. Oder anders herum: in dem Jahr, in dem ein/e Spieler/in 19 Jahre alt wird, fällt er/sie nicht mehr in den Jugendbereich.
1.2.6.2 Heimspielrecht Jugendteams
Jugendteams der Liga 4 erhalten die Möglichkeit, alle Spiele an ihrem Heimspielort durchzuführen.
Ab Liga 3 oder höher bleibt dieses Recht erhalten, es gibt aber folgenden Zusatz: Für die Heimspieltage der gegnerischen Mannschaft muss zum eigenen Heimspieltag ein Ausweichwochentag angeboten werden. Die Gastmannschaft wählt aus den beiden Wochentagen aus.
Beispiel: Jugendteam A hat den Mittwoch als Heimspieltag. Gegnerteam B hat den Dienstag als Heimspieltag.
Das Heimspiel von A findet normal an einem Mittwoch statt. Für das Heimspiel von B bietet A den Mittwoch und den Freitag an. Team B muss sich für einen Wochentag entscheiden.
Das Spiel findet in jedem Fall in der Heimspielstätte von A statt.
1.3 Neuer Spieler/Spielerwechsel
- Nachmeldung oder Mannschaftswechsel: Der Vereinsverantwortliche erstellt ein Ticket im Ligaportal und trägt die Daten des neuen Spielers (Vorname, Nachname, Geburtsjahr) in das Feld "Description" ein.
Bei Nachmeldungen ist dem Ticket ein Screenshot der Banküberweisung oder PayPal-Transaktion anzuhängen (siehe 3.1). Die Bankdaten findet man unter Mannschaft anmelden Spieler nachmelden.
- Der Spieltag (Zwei-Wochen-Zeitraum), währenddessen das Ticket eingeht, ist ausschlaggebend für die Spielberechtigung des neuen Spielers.
1.3.1 Definition Neuer Spieler
- Der Spieler ist in keiner Hamburger Mannschaft gemeldet.
1.3.2 Neuer Spieler (Fall I)
Wenn die Punkte für 1.3.1 erfüllt sind, ist der Spieler sofort spielberechtigt. Sofort heißt an dem Spieltag und in der Pokalrunde, die laut Spielplan aktuell laufen.
1.3.3 Spielerwechsel (Fall II)
Wenn die Punkte für 1.3.1 nicht erfüllt sind, ist der Spieler für die nächste Pokalrunde und die nächsten zwei Spieltage gesperrt. Die nächste Pokalrunde ist diejenige, die auf die aktuell laufende folgt.
Die nächsten zwei Spieltage sind die beiden Spieltage, die auf den aktuell laufenden folgen. Am aktuell laufenden Spieltag und der aktuell laufenden Pokalrunde bleibt der Spieler für die bisherige Mannschaft spielberechtigt.
(Bsp.: Ein Spieler wechselt während des (Zwei-Wochen-Zeitraums des) 1. Spieltags die Mannschaft; somit ist er für den 2. und den 3. Spieltag gesperrt, unabhängig davon, wann und in welcher Reihenfolge sie tatsächlich ausgetragen werden. Er ist für die 2. Pokalrunde gesperrt.)
Ein Spielerwechsel ist nur während der Hinrunde (d.h. bis zum Ende der Zwei-Wochen-Frist des 9. Spieltags) möglich.
1.3.4 Anwendungsbeispiele
1.3.4.1 Mannschaftsauflösung ohne Teilnahme am Spielbetrieb
Löst sich eine Mannschaft nach Beginn des 1. Spieltags und ohne am Spielbetrieb teilgenommen zu haben auf, so gilt 1.3.3 für jeden Spieler. Die Sperrfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Auflösung.
1.3.4.2 Mannschaftsauflösung nach Teilnahme am Spielbetrieb
Löst sich eine Mannschaft nach Beginn des 1. Spieltags, die bereits am Spielbetrieb teilgenommen hat auf, so gilt 1.3.3 für jeden Spieler mit Ausnahme des letzten Satzes (der Hinrundenregelung). Die Sperrfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Auflösung relevanten Spieltag.
1.3.4.3 Gemeldeter Spieler ohne Teilnahme am Spielbetrieb
Hat eine Mannschaft nach Beginn des 1. Spieltags am Spielbetrieb teilgenommen, gilt für jeden Spielerwechsel 1.3.3.
1.3.4.4 Abmeldung eines Spielers
Meldet sich ein Spieler während der Hinrunde von einer Mannschaft ab, so gilt 1.3.3 und er ist für die nächste Pokalrunde und die nächsten zwei Spieltage gesperrt. Danach kann er wieder für eine Mannschaft antreten. Ein in der Rückrunde abgemeldeter Spieler ist für den Rest der Saison nicht mehr spielberechtigt.